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• IT- und Servicedienstleistungen

• Mediendienstleistungen

 

» Markus Haacke • Unkenweg 1 • 21769 Lamstedt

» Tel.: 04773 / 24 50 793
» mail@markus-haacke.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Servicedienstleistungen (B2B)
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1. Allgemeines

1.1. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zur Erbringung von Servicedienstleistungen und allen daraus resultierenden, weiteren Leistungen und Geschäftsbeziehungen, wie z.B. Zusatz-, Korrektur- und Änderungsaufträge, zwischen Markus Haacke, Unkenweg 1, 21769 Lamstedt (folgend Auftragnehmer) und dem Kunden (folgend Auftraggeber). Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Bei Vertragsabschluss bestehen keine zusätzlichen, mündlichen Absprachen. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Textform (Brief, Email, Fax, SMS, Messenger, usw).

1.2. Verträge über Servicedienstleistungen werden ausschließlich mit gewerblichen Auftraggebern geschlossen. Der Auftraggeber versichert daher ein Unternehmer in Sinne des §14 BGB zu sein.

1.3. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spätestens nach 3 Werktagen) widerspricht.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Alle vom Auftragnehmer abgegebenen Angebote und Preise sind, soweit nicht anders vermerkt, freibleibend. Bei Vertragsabschluss gelten die am Tage der Auftragsannahme gültigen bzw. die im Vertrag vereinbarten Preise. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

2.2. Der Auftraggeber erteilt seinen Auftrag in Textform. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn die Auftragsannahme vom Auftragnehmer in Textform bestätigt wurde.

2.3. Bei Stornierung von Aufträgen nach der Auftragsannahme durch den Auftraggeber, sind alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber zu bezahlen.

2.4. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Auftragsannahme jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit oder technischen Problemen) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Auftraggeber umgehend durch den Auftragnehmer hierüber informiert. Einen Schadensersatzanspruch kann der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten.

2.5. Besprechungsprotokolle sowie sonstige Absprachen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, welche vom Auftragnehmer in Textform zur Kenntnis an den Auftraggeber übersendet werden, sind verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber diesen nicht unverzüglich nach dessen Erhalt widerspricht (spätestens nach 3 Werktagen).

3. Durchführung der Dienstleistungen

3.1. Die Art und Weise in der Servicedienstleistungen durch den Auftragnehmer durchgeführt werden, wird durch einen separaten Dienstleistungsvertrag bestimmt, der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen wird.  Der Auftragnehmer tritt dabei in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn dieser zur Durchführung der Dienstleistungen in dessen Betriebsräumen tätig wird.

3.2. Weisungsrechte des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer und seinen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen bestehen nur im vertraglich vorgesehenen Umfang. Der Auftragnehmer wird jedoch bemüht sein, den Wünschen und Anforderungen des Auftraggebers Rechnung zu tragen.

3.3. Der Auftragnehmer erbringt seine Servicedienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach einem angemessenen Stand der Technik.

3.4. Bei der Durchführung von Servicedienstleistungen in den Betriebsräumen des Auftraggebers werden der Auftragnehmer und ggf. eingesetzte Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen im Hinblick auf Sicherheitsvorschriften, den Anweisungen, der beim Auftraggeber mit der Kontrolle und Überwachung von Sicherheitsvorschriften und Regelungen befassten Einrichtungen und Mitarbeitern, Folge leisten. Ansonsten steht dem Auftraggeber kein disziplinarisches Weisungsrecht zu.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

4.1. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und seine Pflichten zur Bereitstellung sind wesentliche Pflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass alle zur Erfüllung des Vertrags erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer kostenlos erbracht werden und ihm Zugang und Zugriffsberechtigungen zu den für seine Tätigkeit notwendigen Informationen, Unterlagen und computerbasierenden Anwendungen wie Email-Accounts, Datenbanken, sonstige Anwendungen und Software, etc. (folgend Mittel) beschafft werden.

4.2. Wenn es zur Durchführung der Servicedienstleistung zwingend erforderlich ist, kann der Auftragnehmer im beiderseitigen Einverständnis seine Tätigkeit auch in den Betriebsräumen des Auftraggebers durchführen. In diesem Fall gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei seinen Arbeiten in den Betriebsräumen des Auftraggebers neben den oben genannten Informationen und Berechtigungen jede erforderliche Unterstützung und ermöglicht die dafür erforderlichen Zutrittsberechtigungen zu seinen Räumlichkeiten. Dies gilt insbesondere für eine notwendige Einarbeitungsphase in die Betriebsprozesse des Auftraggebers, wenn diese für die spätere Durchführung der Servicedienstleistung notwendig sind.

4.3. Die zur Durchführung der Servicedienstleistung notwendigen Mittel hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die rechtzeitige Anlieferung dieser Mittel ist Grundlage für die Erfüllung des Vertrags. Kosten, die dem Auftraggeber durch eine von ihm verschuldete, zu späte Anlieferung der Mittel entstehen und somit die Erfüllung des Vertrags verzögern, können gegenüber dem Auftragnehmer nicht geltend gemacht werden. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Ausführungsmängel, welche durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung, durch unklare, falsche oder unvollständige Mittel oder durch eine unzureichende Einarbeitung des Auftragnehmers in die betrieblichen Prozesse des Auftraggebers entstehen.

4.4. Der Anspruch auf Vergütung und Ersatz, der durch die unterlassene Mitwirkungspflicht des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie eines eventuell entstandenen Schadens bleibt auch dann bestehen, wenn der Auftragnehmer von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch macht.

4.5. Dem Auftragnehmer können Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung der vorgenannten Pflichten des Auftraggebers ergeben, nicht angelastet werden.

5. Termine und Fristen

5.1. Termine, Fristen und Zeitfenster, in denen eine Servicedienstleistung zu erbringen ist, sind verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Termine, Fristen und Zeitfenster unverbindlich.

5.2. Ist durch den Auftragnehmer während der Ausübung der Servicedienstleistung absehbar, dass vereinbarte Termine, Fristen oder Zeitfenster nicht eingehalten werden können, wird dieser den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren.

5.3. Ist die Nichteinhaltung eines Termins, einer Frist oder eines Zeitfensters auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen, das außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegt, so kann daraus kein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Auftragnehmer abgeleitet werden.

6. Beendigung und Kündigung

6.1. Verträge, die eine einmalige Leistung zum Ziel haben, enden automatisch mit der erfolgreichen Erbringung der vereinbarten Leistung durch den Auftragnehmer.

6.2. Verträge ohne eine bestimmte Vertrags- und Kündigungsdauer können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

6.3. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Verstößen des jeweils anderen Vertragspartners gegen die vertraglichen Pflichten, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.

6.4. Kann der Auftragnehmer seine Verpflichtungen durch Umstände, die außerhalb seines Einflusses liegen, nicht länger erfüllen, hat der Auftragnehmer ohne jede Schadenersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Solche Umstände sind auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, höhere Gewalt (Feuer, Wasser, Unwetter, politische Entscheidungen, Krieg, etc.), Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände, auf die der Auftragnehmer keinen direkten Einfluss auszuüben vermag.

6.5. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

6.6. Die bis zum Vertragsende durch den Auftragnehmer erbrachte Leistung ist durch den Auftraggeber zu bezahlen.

7. Zahlungsbedingungen / Preisangaben

7.1. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebt der Auftragnehmer keine Umsatzsteuer und weist diese daher auch nicht aus. Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro zuzüglich ggf. anfallender Versand- oder Lieferkosten.

7.2. Die Rechnungsstellung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, monatlich.

7.3. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Rabatten zu bezahlen. Nach dieser Frist gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug.

7.4. Ein Recht auf Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

7.5. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt gesetzliche Verzugszinsen zu erheben.

7.6. Zusätzlich zu der getroffenen Vereinbarung werden dem Auftraggeber folgende Auslagen erstattet:
Reisekosten, Fahrtkosten, sonstige Auslagen gem. gesonderter Preisliste.

7.7. Sofern der Auftraggeber zusätzliche, über das Angebot hinausgehende Wünsche hat, kann der Auftragnehmer den Mehraufwand gesondert nach Stundensatz abrechnen.

8. Haftung

8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, die Verletzung des Lebens, des Körpers  oder der Gesundheit.

8.2. Bei der Verletzung von vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Für Folgeschäden haftet der Auftragnehmer nicht.

8.3. Die Haftung des Auftragnehmers ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.4. In jedem Fall ist die Haftung maximal auf die Höhe der Vergütung aus dem geschlossenen Vertrag beschränkt bzw. bei Verträgen mit längerer Laufzeit auf die Höhe einer Monatsvergütung.

8.5. Technische Änderungen, Abweichungen von Abbildung und Irrtümer sind vorbehalten.

9. Verschwiegenheitspflicht

9.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle im Rahmen dieser AGB und des geschlossenen Vertrags zu Grunde liegenden Rechtsbeziehungen bekannt gewordenen Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse sowie alle bekannt gewordenen sonstigen geschäftlichen bzw. betriebsinternen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Servicedienstleistung beschränkt.

9.2. Die jeweilige Schweigepflicht besteht auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit fort. Dies gilt ebenfalls für alle  weiteren Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern die aus diesen AGB hervorgegangen sind.

9.3. Diese Schweigepflicht gilt nicht für Informationen, die der andere Vertragspartner nachweislich von Dritten erhält oder erhalten hat bzw. die bei Vertragsabschluss allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Verpflichtungen allgemein bekannt waren.

10. Externe Dienste, Drittanbieter

10.1. Sofern externe Dienste für die Durchführung der Servicedienstleistung genutzt werden müssen (Internetsuchdienste, Onlinedienste, Cloudspeicher, Übersetzungsservices etc.), gelten die Nutzungsbedingungen der externen Dienstleister uneingeschränkt. Der Auftragnehmer tritt hier nur als Erfüllungsgehilfe in Erscheinung.

11. Datenschutz

11.1. Der Auftraggeber erklärt sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden, als dies für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung.

11.2. Der Auftragnehmer wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und die erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Dritte in diesem Sinn sind nicht Erfüllungsgehilfen und verbundene Unternehmen des Auftragnehmers. Beide Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend verpflichten.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2. Vereinbarter Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bremervörde.

Stand dieser AGB: Dezember 2018